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Die Risikolebensversicherung
Der Tod ist ein Risiko, dass sich nur sehr schwer einschätzen lässt. Nur sehr selten wissen Menschen so lange im Voraus über ihr Ableben Bescheid, dass sie alle Dinge, die es zu regeln gilt, noch regeln können. Die Rede ist hier nicht von dem Tod, wie er die meisten von uns im Alter ereilt, sondern von dem plötzlichen, unerwarteten Ableben.
So unangenehm das Gespräch über dieses Thema auch ist, ist es doch enorm wichtig. Denn Fragen wie “Was passiert mit meiner Familie wenn ich sterbe?” oder “Wer trägt die Beerdigungskosten”? sind durchaus wichtig und legitim.
Um sich bzw. seine Familie gegen das plötzliche Ablegen abzusichern, gibt es die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Bei einer Risikolebensversicherung handelt es sich, vereinfacht gesagt, um eine halbe Kapitallebensversicherung, wie sie einjeder von uns aus dem Bereich der privaten Altersvorsorge kennt. “Halb” deshalb, weil der gesamte Sparanteil aus dem Vertrag herausgenommen wurde. Bei einer Risikolebensversicherung handelt es sich also um eine reine Todesfallabsicherung.
Risikolebensversicherung werden in der Regel über viele Jahre abgeschlossen, also z.B. von einem dreißigjährigen Mann bis zu seinem Rentenalter. Der Beitrag orientiert sich dabei maßgeblich am Alter. Bis zum letzten Jahr auch am Geschlecht des Versicherungsnehmers, aufgrund des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes inzwischen aber nicht mehr. Jetzt müssen auch die Männer die Langlebigkeit der Frauen mitbezahlen – Frauen werden nämlich im Schnitt ca. 2-3 Jahre älter.
Das Alter ist also der entscheidende Faktor – wenn eine Person also schon in jungen Jahren den Entschluss fasst, seine Angehörigen mit einer Risikolebensversicherung abzusichern, dann wird sie einen sehr niedrigen Beitrag bekommen können. Dieser wiederum erhöht sich nicht (!) wenn man älter wird, er bleibt bis zum Ablauf der Versicherung unverändert bzw. verändert sich nur aufgrund vertraglicher Klauseln wie z.B. einem fallenden oder steigenden Todesfallschutz oder einer vereinbarten Dynamik.
Vom Prinzip her wäre es also sinnvoll, wenn eine Risikolebensversicherung immer schon sehr früh im Leben abgeschlossen wird. Da man eine solche Versicherung aber meist erst in etwas fortgeschrittenen Jahren wirklich braucht, z.B. zur Absicherung der Familie bei Finanzierung einer Immobilie, kommt es meist erst im späteren Lebensverlauf zu einem Vertragsabschluss.
Sehr wichtig beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ist der gesundheitliche Zustand einer Person. Da es sich bei einer Risikolebensversicherung nämlich um einen Vertrag mit einem privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen handelt, muss dieses dem Antrag auf Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht zustimmen. Wenn also gesundheitliche Beschwerden der zu versichernden Person bekannt sind, kann das Versicherungsunternehmen entscheiden, ob es zum Beispiel einen Beitragszuschlag verlangt oder aber den Versicherungsschutz lieber überhaupt nicht bieten möchte. Je nach Grad der medizinischen Beeinträchtigung wird das Versicherungsunternehmen dabei natürlich immer Abwägen, in wie weit die Gewinnung eines Neukunden ein gewisses Risiko wert ist oder eben nicht.
Besonders intensiv sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die gesundheitlichen Fragen sehr genau zu beantworten sind. Wenn hier falsche Angaben gemacht werden und es zum Todesfall kommt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Betrug herauskommt, enorm hoch. Die Versicherung wäre dann leistungsfrei und man hätte alle Beiträge umsonst bezahlt.
Möchte sich ein älterer oder kranker Mensch für den Todesfall absichern, kommt er, wie beschrieben, mit einer Risikolebensversicherung nicht in den Genuss dieses Schutzes. Aber es gibt auch für diese Menschen Hoffnung: Die Sterbegeldversicherung. Eine Sterbegeldversicherung funktioniert in Teilen so ähnlich wie eine Risikolebensversicherung, kann aber oft eben auch von alten oder kranken Menschen abgeschlossen werden. Auch diese müssen also auf den wertvollen Schutz für die Angehörigen im Todesfall keineswegs verzichten.
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