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Lücken schließen

Versicherungsnehmer, die die Kriterien der privaten Krankenkassen nicht erfüllen, können ihre Versorgungslücken durch eine private Krankenzusatzversicherung schließen. Diese Versicherung sollte möglichst früh abgeschlossen werden, denn je älter man beim Eintritt ist, umso höher ist der Beitrag. Wer gesetzlich versichert ist, wird im Krankenhaus von dem Arzt behandelt, der gerade Dienst hat. Will ein Kassenpatient eine Chefarztbehandlung, muss er eine private Zusatzpolice mit dieser Leistung abschließen. Denn auch im Krankenhaus übernehmen gesetzliche Kassen nur die vorgeschriebene Grundversorgung: Mehrbettzimmer und Stationsarzt.

Umfassendere Leistungen beim Zahnersatz, für Sehhilfen, Heilpraktiker und Auslandsrücktransporte können gesetzlich Versicherte ausschließlich über eine private Krankenzusatzversicherung abdecken. Unbedingt beachten müssen Zusatzversicherte, dass Spezialisten häufig sehr hohe Honorare verlangen. Private Zusatzversicherungen übernehmen meist jedoch nur bis zum 3,5-fachen Satz des normalen Arzthonorars. Deshalb sollte stets im Vorfeld einer Behandlung geklärt sein, ob die Versicherung das Arzthonorar übernimmt. Am besten informiert man sich direkt bei Vertragsabschluss der Zusatzversicherung genau über sämtliche Leistungen. So ist ein Versicherter im Krankheitsfall rundum geschützt.

Ihre Vorteile der Krankenzusatzversicherung

• freie Arztwahl (nicht auf Kassenärzte beschränkt)
• Heilpraktikerleistungen
• keine Zuzahlung bei Medikamenten
• hohe Erstattung für Sehhilfen
• weltweiter Versicherungsschutz
• hochwertiger Zahnersatz ohne Beschränkungen

Die Auswahl der Zusatzversicherung

Wichtig sind in der Regel nur die Versicherungen, mit denen Kassenpatienten die Selbstbeteiligung, zum Beispiel beim Zahnersatz oder bei Brillen und Kontaktlinsen, senken können. Allerdings begrenzen die meisten Anbieter ihre Zuschüsse für den Zahnersatz in den ersten Vertragsjahren auf bestimmte Jahreshöchstbeträge. Gesetzlich Versicherte mit geringerem Einkommen sollten vor Abschluss prüfen, ob sie durch die Krankenkasse von den Zuzahlungen befreit werden.

Mit der Zusatzpolice für den Chefarzt können gesetzlich Versicherte unter Umständen ihre medizinische Versorgung aufbessern. Falls möglich, Behandlung beim Zahnersatz zeitlich strecken oder staffeln, wenn der Zuschuss der Versicherung in der Höhe begrenzt ist.

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fairsicher
12 Oktober, 2011
Krankenversicherung, private Zusatzleistungen zur KV
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Schlagwörter: Chefarztbehandlung, Krankenzusatzversicherung

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