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Reiserücktritts-Versicherung

Der Urlaub, die schönste Zeit des Jahres, steht vor der Tür. Alle Flüge und Hotels sind gebucht, auch ein Mietwagen steht bereit. Und dann das: Ein Unfall mit nachfolgendem Krankenhausaufenthalt verhindert den Antritt der Reise. Oder der Chef streicht kurzfristig alle Urlaube, denn das Unternehmen hat einen Riesenauftrag an Land gezogen, so dass jede Arbeitskraft benötigt wird. Gut, wer in diesen oder ähnlichen Situationen eine Reiserücktritts-Versicherung hat, denn sonst bleibt er auf einem Großteil seiner Kosten sitzen. Diese werden um so höher, je näher der geplante erste Urlaubstag heranrückt, denn viele Reiseveranstalter sichern sich gegen unentschlossene Kunden mit zum Teil saftigen Stornogebühren, die bis zum vollen Preis der Reise gehen können, ab.

Die Reiserücktritts-Versicherung, um ganz genau zu sein Reiserücktrittskostenversicherung, (in Österreich auch Reisestorno-Versicherung) hilft, das finanzielle Risiko auf ein Minimum zu reduzieren. Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung errechnen sich unter anderem aus der Höhe des Reisepreises, den versicherten Leistungen und dem Selbstbehalt. Unter Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung genannt) versteht man einen vereinbarten Betrag, den der Versicherte im Versicherungsfall selbst trägt, analog zum Selbstbehalt bei der Haftpflicht-Versicherung des KfZ.

Je nach Anbieter kann die Reiserücktrittsversicherung folgende Leistungen abdecken:
- Ersatz der Stornokosten
- Ersatz der zusätzlich entstehender Umbuchungs- und Reise-Mehrkosten (Reiseumbuchungs-Versicherung)
- Ersatz des gesamten Reisepreis, wenn eine Reise innerhalb eines vereinbarten Zeitraums abgebrochen werden muss (Reiseabbruchversicherung)
- Ersatz nicht in Anspruch genommener Leistungen nach einem späteren Abbruch

Reiseveranstalter in Deutschland müssen ihre Kunden mit der Reisebestätigung auf die Möglichkeit einer solchen Versicherung hinweisen. Es ist sinnvoll, die Versicherung sofort bei Buchung der Reise zumindest aber bis 14 Tage danach abzuschließen. Es ist nicht unbedingt notwendig, die vom Reiseveranstalter angebotene Reiserücktrittsversicherung zu wählen. Oft sind die Kosten hier besonders hoch, weil der Reiseveranstalter eine Provision vom Versicherer erhält. Ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern kann sich also auf jeden Fall lohnen. Sinnvoll ist es dabei, auf die Fristen der Versicherer zu achten, da diese sehr stark schwanken.
Wer zum Beispiel seine Reise mit Kreditkarte bezahlt, sollte sich vorab erkundigen, ob dadurch nicht auch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt ist. Andernfalls kommt es zu einer unnötigen Doppelversicherung. Absolut empfehlenswert ist hingegen der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die schon für wenig Geld bis zu 90 Tage Schutz bietet. Möglicherweise sinnvoll können auch Reisegepäck- und Reiseunfall-Versicherung sein.

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fairsicher
15 April, 2011
Begriffe, Reiseversicherungen
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Schlagwörter: Reise, Reiserücktritt, Reiserücktrittsversicherung, Urlaub

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