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Welche Versicherung benötigen Sie – eine Übersicht
Die deutschen Haushalte investieren laut Statistiken pro Jahr über 2.000 Euro in Versicherungen. Darunter finden sich nach Ansicht von Fachleuten auch Produkte, die gar nicht benötigt werden oder zu teuer sind. Durch eine regelmäßige Überprüfung Ihres Versicherungsbestandes und Tarifvergleiche sind oftmals Einsparungen von mehreren Hundert Euro pro Jahr möglich. Eine mögliche Hilfe hierbei ist eine Finanzoptimierung.
Welche Versicherungen Sie wirklich benötigen
Neben der Krankenversicherung, die Pflicht ist, gibt es noch verschiedene Policen, die in keinem Haushalt fehlen sollten. Am wichtigsten dabei ist die Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie einem Dritten zufügen. Besitzen Sie einen eigenen Hausstand, dann sollten Sie zudem eine Hausratversicherung abschließen, um sich vor finanziellen Schäden aufgrund Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung zu schützen. Zu den sinnvollen Versicherungen gehört auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt eine monatliche Rente, falls Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Außerdem können Sie sich durch eine Risikolebensversicherung finanziell absichern, falls einer der Partner verstirbt. Je nach persönlicher Situation kann auch eine Unfallversicherung und bei häufigerem Aufenthalt im Ausland eine Auslandskrankenversicherung Sinn machen. (weiterlesen …)
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Was bringt eine Hausratversicherung?
Naturereignisse, Unglücke oder äußere Einwirkungen können zum Teil beträchtliche Schäden am eigenen Hab und Gut hinterlassen. Schäden, die durch Wasser, Vandalismus, Diebstahl, Feuer oder Sturm (siehe Hausratversicherung Liste bei Finanzvermittlung.org) entstehen, sind oftmals nur schwer mit den eigenen finanziellen Möglichkeiten zu ersetzen. Für diese Fälle sollte jeder Haushalt eine so genannte Hausratversicherung besitzen, denn diese ersetzt nicht nur den Teppich nach einem Wasserschaden, sondern auch gestohlene Gegenstände nach einem Einbruch.
Zum Hausrat gehören nahezu alle beweglichen Gegenstände, mit anderen Worten alle Gegenstände, welche der Mieter bei einem Umzug auch mitnehmen kann, so zum Beispiel Elektrogeräte, Möbel, Teppiche, Lebensmittel, Bargeld bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, Kleidung, Fahrräder und vieles mehr. Sogar Haustiere – hierbei sind allerdings nur Kleintiere gemeint – können von der Hausratversicherung abgedeckt sein, auch wenn dies vielleicht makaber erscheinen mag, wenn Lebewesen als Gegenstände betrachtet werden. Einige Einschränkungen gilt es dabei jedoch zu beachten: So ersetzt die Hausratversicherung ein Fahrrad nur dann, wenn es sich in einem verschlossenen Raum befand. Andernfalls müsste eine zusätzliche Außenversicherung abgeschlossen werden.
Grundsätzlich ersetzt die Versicherungsgesellschaft im Ernstfall den Neuwert eines Gegenstandes, so dass der Versicherungsnehmer diesen Gegenstand anschließend wieder beschaffen kann. Dies kann jedoch nur dann gewährt werden, wenn der Versicherungsnehmer bei Versicherungsabschluss auch eine ausreichende Deckungssumme vertraglich vereinbart. Ist diese Deckungssumme zu gering, dann sprechen Experten von einer so genannten Unterversicherung, was bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft im Ernstfall unter Umständen eine zu geringe oder auch keine Leistung übernimmt.
Damit der Versicherungsnehmer die optimale Versicherungssumme ermitteln kann, sollte er sich an einer Faustregel orientieren, welche besagt, dass etwa 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt werden sollten, um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu garantieren.
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Zahl der Einbrüche steigt, Hausratversicherungen zahlen nicht immer
Durchschnittlich alle vier Minuten wird in Deutschland ein Wohnungseinbruch verübt. Nach Polizeistatistik sinken zwar die Straftaten bundesweit, die Zahl der Einbrüche ist aber ansteigend. Den finanziellen Gesamtschaden geben die Versicherer mit knapp einer halben Milliarde Euro pro Jahr an. Ein Grund für diese steigende Summe ist die Tatsache, dass in vielen Haushalten teure elektronische Geräte stehen.
Fakt ist aber auch, dass es immer öfter Streit um die Erstattung des Schadens gibt. Die Versicherung hat viele Möglichkeiten, die Zahlung zu verweigern. Der Versicherte ist in der Pflicht, nachzuweisen, dass überhaupt ein Einbruch stattgefunden hat. Ganz ohne die entsprechenden Spuren dürfte das einigermaßen schwierig sein. Ist das Schloss nicht beschädigt, kein Fenster eingeschlagen und keine Tür eingetreten und besteht zudem kein Verdacht, dass unbefugt ein Nachschlüssel gefertigt wurde, dann stehen die Chancen auf Ersatz schlecht. Andererseits ist das Fehlen von Schäden auch kein Grund zum Traurigsein, denn häufig kostet die Reparatur der Schäden an der Einrichtung mehr als die Neuanschaffung des Diebesgutes. (weiterlesen …)
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