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Lebensversicherungen – Grundlegende Dinge, die es zu wissen und zu beachten gilt
Die Lebensversicherung zählt auch heute noch zu den beliebtesten Formen der privaten Risikovorsorge. Sie kann nicht nur der Hinterbliebenenabsicherung im Todesfall dienen, sondern auch einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau einer sichern und soliden Altersvorsorge leisten. Letzteres ist allerdings nur mit einer Kapital-Lebensversicherung möglich. Darüber hinaus bestünde auch die Möglichkeit, eine fondsgebundene Lebensversicherung abzuschließen. Dadurch ergäbe sich die Chance, eine besonders hohe Rendite zu erzielen. Allerdings ist die fondsgebundene Lebensversicherung immer mit einem erhöhten Risiko verbunden.
Risikolebensversicherung und Kapital-Lebensversicherung
Aufgrund der Tatsache, dass die Risikolebensversicherung grundsätzlich nur dann Leistungen erbringen muss, wenn der Versicherungsnehmer stirbt, sind die monatlichen Beiträge auch relativ gering. Etwas anders sieht es bei der Kapital-Lebensversicherung aus. Über einen längeren Zeitraum werden hier regelmäßige Beiträge angespart, die nicht nur der Risikoabsicherung, sondern auch der Altersvorsorge dienen sollen. Der Versicherungsnehmer kann in der Regel selbst entscheiden, ob er später eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte.
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Die Absicherung der Arbeitskraft durch die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Notwendigkeit einiger Versicherungen darf von Verbrauchern getrost bezweifelt werden. Anders sieht es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Hierbei handelt es sich um eine Absicherung der eigenen Arbeitskraft beziehungsweise der finanziellen Einkünfte, die daraus resultieren – somit eine sehr wichtige Versicherung. Wer nicht mehr in der Lage ist, in seinem Beruf zu arbeiten, muss in der Regel starke finanzielle Einbußen hinnehmen. Im jungen Alter ist es je nach Erkrankung noch möglich, einen anderen Beruf zu ergreifen, mit zunehmendem Alter und bei bestimmten Erkrankungen ist es aber oftmals nicht mehr möglich, die eigenen Einkünfte selbst zu erwirtschaften. Statistisch belegt ist, dass heute fast jeder vierte Arbeitnehmer seinen ursprünglichen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt hier für die nötige finanzielle Absicherung bei Einkommenseinbußen.
In der Regel kann die Berufsunfähigkeitsversicherung als sogenannte Zusatzversicherung innerhalb eines anderen Vertrages eingebunden sein. So kann die Kapitallebensversicherung, die Rentenversicherung oder auch die Risikolebensversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung einschließen. Allerdings besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsversicherung allein abzuschließen und damit eine relativ preisgünstige Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu erzielen. Wer keine Hinterbliebenen versorgen muss, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung als Einzelprodukt absichern, ansonsten sollte es gerade für Versorger einer Familie eher das Kombiprodukt mit der Hinterbliebenenversorgung sein.
Die Beiträge in die Berufsunfähigkeitsversicherung sind sehr variabel. Dabei spielen zwei wichtige Faktoren eine Rolle bei der Beitragsberechnung. Zum einen ist dies das Eintrittsalter der versicherten Person. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko der Berufsunfähigkeit und so werden hier auch linear die Beiträge innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung angepasst. Dazu nimmt auch noch die Berufsgruppe, die die die zu versichernde Person sich befindet, Einfluss auf den Beitrag innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung. Akademiker, die ihre Arbeit am Schreibtisch ausüben, haben dabei die geringe Gefahr der Berufsunfähigkeit, zahlen damit auch die geringsten Beiträge in die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Körperlich arbeitende Versicherungsnehmer hingegen zahlen höhere Beiträge in die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Neben den Beitragshöhen ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch das Bedingungswerk wichtig, dass nämlich Aufschluss gibt, wann welche Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden. Der Verzicht der abstrakten Verweisbarkeit ist hierbei für den Versicherungsnehmer wichtig, damit er im Falle der Berufsunfähigkeit nicht von der Berufsunfähigkeitsversicherung in eine andere Tätigkeit verwiesen wird und somit leistungsfrei ausgeht.
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