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Rechtsschutzversicherung

In der Regel schließen Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung für die Bereiche Privat/Beruf und Verkehr ab. Einige integrieren auch den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz in ihre Police. Weitere Bausteine werden eher selten abgeschlossen. Es gibt aber noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, die Rechtsschutzpolice zu erweitern. So zum Beispiel kann meine eine Rechtsschutz Unterhalt oder einen Rechtsschutz Scheidung mit abschließen.
In der Regel zahlt eine Rechtsschutzversicherung nur eine Erstberatung, wenn es um Streitigkeiten im Familienrecht geht. Mit den genanntenen Erweiterungrn sind Streitigkeiten aus dem Unterhaltrecht und aus dem Scheidungsrecht mit abgesichert. Nach Ablauf einer Wartezeit werden die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen.
Ein weiterer, weniger bekannter Baustein ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz. Eine Rechtsschutzversicherung greift nur, wenn dem Verischerungsnehmer ein Vergehen vorgeworfen wird (d.h. eine minderschwere Straftat, die man zum Beispiel auch fahrlässig begehen kann). Beim Vorwurf schwerwiegender Straftaten besteht meist kein Versicherungsschutz. Ein Spezial-Straf-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für die Verteidigung in einem Strafprozess. Auch wenn niemand hofft, jemal in solch eine Situation zu kommen, so ist es dopch sinnvoll, seine Versicherungsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls den Versicherungsschutz zu erweitern.

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fairsicher
28 März, 2011
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Schlagwörter: Rechtsschutz Scheidung, Rechtsschutz Unterhalt, Rechtsschutzversicherung, Spezial-Straf-Rechtsschutz
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