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Versicherungswissen
Grundlegendes
Eine Versicherung wird in Form eines Versicherungsvertrages zwischen einem Versicherer, der den Versicherungsschutz gewährt und dem Versicherungsnehmer, dem der Versicherungsschutz gewährt wird, geschlossen. Bei besonders großen Risiken so in der Industrie können auf Seiten des Versicherers mehrere Parteien beteiligt sein, dann spricht man von einer Mitversicherung.
Rechtliches
Als Versicherer können in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer nur Versicherungsunternehmen fungieren, die als Gesellschaft, als Anstalt des öffentlichen Rechtes oder als privatwirtschaftliches Unternehmen organisiert sind. In anderen Ländern können auch Einzelpersonen Versicherer sein.
Zulässige Rechtsformen für Versicherer in Deutschland sind
1) Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
2) Aktiengesellschaft
3) Körperschaft des öffentlichen Rechts (Öffentlicher Versicherer)
Rechtliche Rahmenbedingungen des Versicherungswesen sind vorgegeben durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die Versicherungskonditionen werden im Rahmen des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) durch die 2002 aus der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, Wertpapierhandel und Versicherungswesen (BAV) entstandene Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) kontrolliert. Bundesweit tätige Versicherungen müssen von der BAFin zugelassen werden und sind dieser rechenschaftspflichtig. Zuständiges Fachministerium für das Versicherungswesen ist das Bundesministerium für Finanzen (Finanzministerium).
Versicherungslandschaft
In Deutschland sind mehrere Hundert Versicherungsunternehmen aktiv, die umsatzstärksten sind Münchener Rück, Allianz und Talanx. Unterschieden werden können Versicherungen nach der Art des Vertriebes. Der überwiegende Teil des Vertriebes (ca. 3/4) erfolgt über selbstständige Versicherungsvertreter. Hinzu kommen Versicherungsmakler, firmengebundene Vermittler, der Vertreib über Bankschalter, Direkt- und Annexvertrieb (als „Anhang“ an die eigentliche Leistung, z.B. Reiserücktrittsversicherung). In den letzten Jahren stark zugenommen hat der Direktvertrieb über das Internet, der Anteil am Gesamtmarkt bewegt sich aber immer noch im einstelligen Prozentbereich.
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Glossar zu Fachbegriffen / Informationszentrum der deutschen Versicherer
Daten und Fakten zum deutschen Versicherungswesen (GDV)
Verbände
- Arbeitsgemeinschaft der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit e. V.
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
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